Hab nun mal wegen der gesetzlichen Gewährleistung nachgelesen, die der Gebrauchtwagenhändler geben muss: Mindestens ein Jahr ist der Händler verpflichtet, für das verkaufte Fahrzeug Gewährleistung zu geben. Tritt innerhalb von 6 Monaten nach dem Verkauf ein Mangel auf, so ist davon auszugehen, dass dieser schon vor dem Verkauf nicht erkennbar bestanden hat. Der Händler wäre verpflichtet, den Mangel auf eigene Kosten zu beheben.
OK, das Auto ist 17 Jahre alt, aber bitte, 12 Wochen nach dem Kauf kann ich das Auto möglicherweise bereits entsorgen lassen?
Ein Telefonat mit dem Händler verlief wie erwartet ohne Ergebnis, er stellt sich dumm und mimt den Unschuldigen, will das Wort Gewährleistung im Zusammenhang mit diesem Auto garnicht erst zur Kenntnis nehmen.
Mein Unmut wächst, ich muss vorsichtig sein. Eine Rechtsberatung beim ÖAMTC wird erst einmal das Beste sein, eine Rechtsschutzversicherung habe ich notfalls auch noch.

