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War heute bei der Rechtsberatung: Theoretisch bin ich ja im Recht, aber…

Aber praktisch verhält es sich so: Selbst wenn ich mithilfe der Rechtsabteilung des ÖAMTC den Händler dazu bewegen kann, das Fahrzeug unter Rückerstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, so hat der Händler dann das Recht eine Nutzungsgebühr von ca. 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer zu verlangen, dann müsste ich noch froh sein, wenn ich nichts d’raufzahlen muss.

Beharre ich auf die Gewährleistung, so kommt dabei ein ewig langer Rechtsstreit heraus, wobei am Ende wohl jeder auf einem Berg an Kosten für Juristen und Gutachter sitzen bleibt und kein befriedigendes Ergebnis herauskommt.

Pech gehabt wieder einmal.

Da bleibt dann nur noch der Reparaturversuch am Wochenende.  :-(

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